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Ganz egal in welcher Form Kommunikation daher kommt, mittels
klassischer Medien, Online oder durch Sonderformen wie das
Guerilla-Marketing. Im Grundsatz gelten für alle die gleichen Regeln.
Es entspricht der gefestigten Standesauffassung, Werbung und
redaktionellen Teil zu trennen. Seinen Niederschlag gefunden hat dieses
sog. Trennungsgebot u.a. in
den Richtlinien des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft
(ZAW), im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
(RfStV) und in den Landespresse- und Landesrundfunkgesetzen
Durchgesetzt wird dieses Trennungsgebot immer durch eine jeweils dem Medium angepasste Kennzeichnung der Kommunikation. Aber es gibt viele Sonderregelungen und Fallstricke, die es zu beachten gilt.
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