Suche

Juristische Minenfelder vermeiden!

Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze dort, wo sie die Freiheit eines Anderen beschränkt. Nichts anderes gilt für Kommunikation. Tabubruch, Provokation oder das Hervorrufen von Emotionen sind aber Voraussetzung guter Werbung.  Wer in der heutigen Kommunikationsflut auffallen will, muss kreativ sein und oftmals an die Grenzen des Möglichen gehen.

Was sind die Folgen von grenzwertiger Kommunikation ?
Wie kann man einer Haftung entgehen und wie kann  man sich wehren ?

Im Folgenden finden sich nützliche juristische Erläuterungen und Lösungsvorschläge, die helfen werden. Dennoch ist unser eindringlicher Rat, sich bei rechtlichen Schritten stets an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und ein weiteres Vorgehen abzusprechen.

Von aller größter Bedeutung für die Beantwortung der Haftungsfragen sind Inhalt und Qualität der Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden. Gleiches gilt, wenn sich eine Agentur externer Hilfe  durch Texter, Graphiker oder Fotografen bedient. Auch in diesem Verhältnis entstehen Vertragsverhältnisse.

Sobald Kommunikation veröffentlicht wird, sind sowohl Auftraggeber als auch die federführende Agentur den Ansprüchen weiterer Markteilnehmer ausgesetzt. 

Dies sind u.a. die 

  • Konkurrenten des Auftraggebers,
  • Konkurrenten der Agentur,
  • der Rezipient, also Jedermann der die Werbung sehen, hören oder in sonstiger  Weise wahrnehmen kann oder soll und schließlich
  • Verbände, Verbraucherverbände und Kammern.

Jeder dieser Marktteilnehmer kann sich nun in irgendeiner Weise rechtlich angegriffen fühlen und wird dann versuchen bürgerlich-rechtliche Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche geltend zu machen.

Die Mittel zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche sind:

Zur Verteidigung stehen zur Verfügung: