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Neue Richtlinie von Google Adwords

Seit dem 14.9.2010 ist es erstmals moeglich als Google Adwords Kunde / Affiliate fremde Marken als Keyword zu buchen.

Dies ist eine Reaktion von Google auf das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs vom 23.03.2010 (EuGH, C-236/08 bis C-238/08), das Folgendes bestaetigte:

Google duerfe es Unternehmen erlauben, durch den Kauf von fremden Markennamen bei Suchanfragen in der rechten Anzeigen-Spalte zu erscheinen.

Solange der Internet-User klar erkennen koenne, wer der tatsaechliche Hersteller oder Anbieter der Ware oder Dienstleistung erkennen koennen, hafte Google nicht fuer die Buchung von Fremden Marken durch seine Adwords Kunden.

Allerdings ist das allgemeine Wettbewerbsrecht dadurch natuerlich nicht aufgehoben sondern die Beurteilung einer Markenverletzung den nationalen Gerichten weiterhin ueberlassen.

Nachgeahmte DHL Karte zu Werbezwecken unzulaessig

Paradebeispiel fuer Irrefuehrende Werbung:

Eine Immobilienfirma hat die DHL Benachrichtigungskarte nachempfunden und hiermit versucht Kunden zu erreichen, die zunaechst davon ausgehen mussten eine wichtige DHL-Sendung verpasst zu haben und bei der Firma angerufen haben um Naeheres zu erfahren.

Erst dann erfuhren diese, dass sich hinter der vermeintlichen Sendung lediglich eine Immobilienfirma verbirgt.

Abgesehen davon, dass es schleierhaft ist, wie man auf die Idee kommt, auf diese Art neue Kunden gewinnen zu koennen, die eine Immobilie erwerben wollen, hat das OLG Hamm natuerlich voellig zurecht in seinem Urteil vom 19.08.2010 (Aktenzeichen I-4 U 66/10) eine Irrefuehrung des Kunden angenommen und somit einen Wettbewerbsverbot bejaht.

Als Amazon-Bewertung getarnte WeTab Werbung

Der Erfolg des iPads hat die Konkurrenz belebt und dazu gefuehrt, dass sich mehrere Unternehmen an einem aehnlichen Geraet versuchen.

Dem Geschaeftsfuehrer des Herstellers WeTab wird nun vorgeworfen eine eigene Rezension fuer das Geraet auf Amazon verfasst zu haben. Die natuerlich durchweg positive Bewertung soll als User-Bewertung getarnt gewesen sein. Der Geschaeftsfuehrer laesst zur Zeit sein Amt ruhen und es bleibt abzuwarten welche rechtliche Schritte auf ihn zukommen.
Sollte sich der Verdacht bestaetigen, so waere dies ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.