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Seit dem 14.9.2010 ist es erstmals moeglich als Google Adwords Kunde / Affiliate fremde Marken als Keyword zu buchen. Dies ist eine Reaktion von Google auf das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs vom 23.03.2010 (EuGH, C-236/08 bis C-238/08), das Folgendes bestaetigte: Google duerfe es Unternehmen erlauben, durch den Kauf von fremden Markennamen bei Suchanfragen in der rechten Anzeigen-Spalte zu erscheinen. Solange der Internet-User klar erkennen koenne, wer der tatsaechliche Hersteller oder Anbieter der Ware oder Dienstleistung erkennen koennen, hafte Google nicht fuer die Buchung von Fremden Marken durch seine Adwords Kunden. Allerdings ist das allgemeine Wettbewerbsrecht dadurch natuerlich nicht aufgehoben sondern die Beurteilung einer Markenverletzung den nationalen Gerichten weiterhin ueberlassen.
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